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WARLOG32 Copyright 1991-2002 DONNERS, Software + Hardware Kollwitzstrasse 12
63322 Roedermark Telefon: 06074/960664 Fax: 06074/960161
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Lizenzvereinbarung (Testversion) fuer WARLOG32
Wichtig: bitte aufmerksam lesen! ***************************************************************
Lizenzvereinbarungen und Gewaehrleistung Die Nennung lizenzierter Programme oder anderen Materials einer Fremdfirma bedeutet nicht, dass solche Programme oder Materialien zur Verfuegung gestellt werden oder benutzt
werden duerfen.
Bestandteile von WARLOG32 WARLOG32 wird ueber den Internetzugang www.warlog.de zur Verfuegung gestellt. Die Software wird NICHT auf einem Datentraeger angeboten. Der UPDATE erfolgt ueber das
Internet. Ein Handbuch wird in gedruckter Form NICHT angeboten.
Testphase und Registrierung Bei WARLOG32 handelt es sich nicht um ein Freeware-Produkt. Es ist Ihnen gestattet, die Testversion von WARLOG32 fuer
einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos zu testen. Sollten Sie die Software nach Ablauf der 30-taegigen Testphase benutzen, sind Sie verpflichtet, eine Registrierungsgebuehr zu entrichten. siehe order.txt).
Das
Verwenden einer nicht registrierten Version nach Ablauf der 30-taegigen Frist bedeutet eine Verletzung der US-amerikanischen und der internationalen Copyright-Bestimmungen.
Weitergabe von WARLOG32 Hiermit
werden Sie dazu befugt, so viele Kopien der Testversion und der Online-Dokumentation zu machen, wie sie moechten; Sie koennen genaue Kopien der Original-Testversion an jedermann weitergeben und die Testversion der Software und
der Online-Dokumentation auf elektronischem Wege in unveraenderter Form verbreiten. Fuer die oben beschriebene Weitergabe der Testversion brauchen Sie keine Registrierungsgebuehr zu entrichten.
Es wird Ihnen hiermit
ausdruecklich untersagt, fuer solche Kopien Gebuehren zu erheben oder sonstige Gegenleistungen zu verlangen, unabhaengig davon, wie die Kopien der Testversion erstellt wurden. Ebenso ist es Ihnen nicht gestattet, die
Software und/oder die Dokumentation zusammen mit anderen Produkten (kommerziell oder anderweitig) zu vertreiben, ohne dass Ihnen dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt wurde.
Ausschluss der Gewaehrleistung
Fuer dieses Softwareprogramm und die dazugehoerigen Dateien wird keine Garantieleistung uebernommen. WARLOG32 fuehrt selbst keine Virensuche durch. Aufgrund der unterschiedlichen Hardware- und Softwareumgebungen, unter
denen eine WARLOG32-Installation moeglich ist, wird keine Gewaehrleistung fuer den Einsatz von WARLOG32 zu einem speziellen Zweck uebernommen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit datenverarbeitenden Programmen setzt einen
gruendlichen Test des Programms mit unkritischen Daten voraus, bevor es zum tatsaechlichen Einsatz gelangt. Der WARLOG32-Anwender traegt selbst jedes Risiko. Eine Schadensersatzleistung des Haendlers ist auf den Ersatz des
WARLOG32-Programms bzw. die Erstattung des Kaufpreises begrenzt.
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Lizenzvereinbarung fuer die registrierte Version
Wichtig: bitte aufmerksam lesen! ***************************************************************
1. Lizenzgewaehrung: DONNERS gewaehrt Ihnen eine ausschliessliche, nichtuebertragbare Lizenz:
A) zur Installation der WARLOG32 Software auf einem beliebigen
einzelnen Personalcomputer (sei es ein Einzelplatz-Computer oder eine Workstation in einem Netzwerk) und
B) zum Kopieren der WARLOG32 Software einzig zu dem Zweck der Installation
auf Ihrem Computer und als Sicherung und Archivaufbewahrung. Es ist verboten, Kopien der WARLOG32 Software herzustellen, zu verkaufen, zu vermieten oder zu vertreiben.
Es ist erlaubt, die Rechte dieses Vertrages an Dritte zu uebertragen, vorausgesetzt, die dritte Partei erklaert sich schriftlich damit einverstanden, sich an die Vertrags- bedingungen zu halten. In einem solchen Fall sind alle Kopien der WARLOG32 Software an die dritte Partei zu uebergeben. Alle nicht uebergebenen Kopien sind zu vernichten.
DONNERS untersagt jeglichen Verleih der WARLOG32 Software.
Fuer den Einsatz von WARLOG32 auf mehreren Computern in einem Netzwerk muss fuer jede Arbeitsstation eine Lizenz erworben werden.
2. Keine weiteren Rechtsansprueche: Sie nehmen zur Kenntnis, dass DONNERS sowohl Urheber als auch Eigentuemer der WARLOG32 Software sind. DONNERS behaelt den Rechts- und Besitzanspruch der WARLOG32 Software. Sie
akzeptieren, dass die oben gewaehrte Lizenz kein Verkauf der Software ist und dass der oben aufgefuehrte Vertrag Ihnen in Bezug auf die WARLOG32 Software keinen Anspruch auf Patente, Vervielfaeltigungen, Branchengeheimnisse,
Warenzeichen oder auf andere Rechte gewaehrt. Sie erklaeren sich damit einverstanden, die WARLOG32 Software vertraulich zu behandeln und angemessene Schritte zu unternehmen, unerlaubte Vervielfaeltigung und Bekanntgabe zu
verhindern.
3. Keine Modifikationen oder Dekompilierung: ES IST VERBOTEN, DIE WARLOG32 SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION ODER KOPIEN IM GANZEN ODER TEILWEISE ZU VERAENDERN, ZU UEBERSETZEN,
ZU DISASSEMBLIEREN ODER ZU DEKOMPILIEREN.
4. Gewaehrleistung: DONNERS weist darauf hin, dass es nach dem momentanen Stand der Technik nicht moeglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen
und Kombinationen, insbesondere auchin Verwendung mit verschiedenen Hardwarekomponenten, fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur die Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsaetzlich verwendbar
ist.
Maengel sind unverzueglich nach Bekanntwerden, jedoch spaetestens nach 30 Tagen anzuzeigen. Ist die Software mangelhaft, so ist DONNERS unter Ausschluss sonstiger Gewaehrleistungsansprueche nach seiner Wahl
berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern.Mehrere Nachbesserungen sind zulaessig. Schlaegt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen.
DONNERS haftet nicht fuer die
richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung, und Nutzung der Software. Das gilt insbesondere fuer den Fall des Einsatzes nicht geeigneter Hardware oder Aenderungen der Software. Insbesondere ist die Haftung fuer alle durch die
Software verursachten mittelbaren Schaeden ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulaessig ist. DONNERS haftet nicht fuer Ansprueche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, ausser es kann vom Kunden grob fahrlaessiges oder
vorsaetzliches Handeln, Tun oder Unterlassen nachgewiesen werden. Fuer Kaufleute wird auch die Haftung fuer grobe Fahrlaessigkeit ausgeschlossen.
Die Gewaehrleistungsansprueche erloeschen 6 Monate nach Lieferung.
5. Gesetzesanwendung: Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und ist so anzuwenden, als ob die betreffenden Rechtsgeschaefte in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Sowohl Sie
als auch DONNERS nehmen zur Kenntnis, dass das Abkommen der Vereinten Nationen, bezueglich der Vertraege fuer den internationalen Verkauf von Waren (1980), ausdruecklich von der Anwendung auf diesen Vertrag ausgeschlossen
ist.
6. Auflagen: Dieser Vertrag gilt bis in das Jahr 2040, sofern er nicht, wie unten aufgefuehrt, vorher gekuendigt wird. DONNERS hat das Recht, den Vertrag und die Lizenzrechte sofort zu kuendigen, falls Sie
die Bestimmungen dieses Vertrages nicht erfuellen.
7. Zusammenfassung: SIE NEHMEN ZUR KENNTNIS UND STIMMEN ZU, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS DIESES DER VOLLSTAENDIGE VERTRAG
ZWISCHEN IHNEN UND DONNERS IST DER ALLE FRUEHEREN, ZWISCHEN IHNEN UND DONNERS GETROFFENEN ABMACHUNGEN, SEI ES IN SCHRIFTLICHER, MUENDLICHER ODER ANDERER FORM, ERSETZT.
Dieser Vertrag kann nur durch ein schriftliches von
DONNERS unterzeichnetes Dokument geaendert werden.
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